Auslegungsstörfälle - Leitungsbrüche, Komponentenversagen - müssen durch die Sicherheitseinrichtungen so beherrscht werden, daß die Auswirkungen in der Umgebung unter den vorgegebenen Planungswerten der Strahlenschutzverordnung bleiben, also die effektive Dosis weniger als 50 mSv beträgt.
GAU.